Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
I. Pflichten des Vermieters
1. Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein
verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör und
Gebrauch.
2. Mietpreis schließt ein:
- Wartungsdienst, Ölverbrauch und
Verschleißreparaturen
3. Versicherung
Das Fahrzeug ist gemäß der jeweils
geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung wie folgt
versichert:
Haftpflichtversicherung: mindestens 1 Million
Teilkaskoversicherung: diese deckt Schäden
im Falle von Brand, Explosion, Entwendung und Elementarereignissen sowie Glas-
und Wildschäden (Glas- und Wildschäden mit der in § 13 Abs.9AKB
vorgeschriebenen Selbstbeteiligung)
4. Wartung
Die Wartung des Fahrzeuges, außer der Wagenwäsche,
wird vom Vermieter nach Anmeldung durchgeführt. Ist dies aufgrund des
Standortes des Fahrzeuges nicht möglich, erstattet der Vermieter dem Mieter
nachgewiesene Kosten.
5. Reparatur
Wird während der Mietzeit eine Reparatur
notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu
gewährleisten, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte bis zum Kostenbeitrag
von 100,00 € ohne weiteres, wegen größeren Reparaturen hingegen nur mit
Einwilligung des Vermieters beauftragen. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter,
soweit der Mieter nicht nach Nr. IV dieser Bestimmungen haftet.
6. Nutzlast
Genaue Nutzlast siehe Kfz- Schein.
7. Führerschein bzw. gesetzl. Bestimmungen
Der Fahrer muss einen gültigen
Führerschein besitzen, welcher mindestens ein Jahr alt sein muss. Unsere LKWs
bis 7,49 t unterliegen nicht dem Sonntagsfahrverbot. Bitte beachten sie bei der
Benutzung der LKWs die Einhaltung der Gesetzbestimmungen, wie z. B. den
Gebrauch des Fahrtenschreibers (Diagrammscheibe) und der Ladepapiere sowie
Geschwindigkeitsbegrenzungen.
II. Pflichten des Mieters
1.Mietpreis
Der Mietpreis richtet sich nach der
Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der diesem Vertrag beigefügten Preisliste des
Vermieters. Versagt der Wegstreckenzähler, ist der Mieter verpflichtet, das
Fahrzeug unverzüglich auf direktem Weg in eine geeignete Werkstatt zu bringen
und die Weisung des Vermieters einzuhalten. Bei Nichtbeachtung dieser
Bestimmungen errechnet sich der Kilometerpreis nach einer Entfernung von 100 km
pro Tag. Dem Mieter steht der Nach weiß offen, dass der Schaden des Vermieters
wesentlich geringer oder überhaupt nicht entstanden ist bzw. eine geringere
Wegstrecke gefahren wurde. Dem Vermieter steht das Recht zu, weiteren
Schadenersatz geltend zu machen, wenn der Mieter ohne seine Zustimmung oder
entgegen seiner Weisung gehandelt hat, oder wenn er nachweist, dass der Mieter
eine größere Wegstrecke gefahren ist.
Treibstoff geht zu Lasten des Mieters.
2. Zahlungspflicht
Der Vermieter kann vor Übergabe des
Fahrzeuges eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Endpreis
mindestens jedoch 100,00 € verlangen.
3. Führungsberechtigte
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter, dessen
angestellten Berufsfahrern und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt
werden. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu
vertreten. Alle den Mieter
begünstigenden Bestimmungen des angeschlossenen Vertrages gelten auch zu
Gunsten des jeweiligen berechtigten Fahrers.
4. Obhutpflicht
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu
behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen
Regeln zu beachten, insbesondere die Wartungsfristen einzuhalten. sowie das
Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.
5. Nutzungsbeschränkung
Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug
zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen-
oder Güterfernverkehrsbeförderung sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken,
auch sowie sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, zu benutzen.
Fahrten außerhalb des Bundesgebiets sind nur mit einer
Auslandsfahrtengenehmigung des Vermieters zulässig.
6.Anzeigepflicht
Bei Unfällen hat der Mieter dem Vermieter
sogleich, spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges, über alle Einzelheiten schriftlich
unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere
Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die
amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat nach
einem Unfall in jeden Fall die Polizei zu verständigen, soweit die zur
Aufklärung des Unfalls erforderlichen Feststellungen nicht auf andere Weise,
z.b. mit Hilfe von Zeugen zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische
Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Brand-, Entwendung- oder
Unfallfluchtschäden sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter sowie der
zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
7. Fahrzeugrückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug
bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Die
Rückgabe kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters geschehen. Wird
der Rückgabezeitpunkt um mehr als 30 Minuten überschritten, ist der Mieter
unbeschadet einer Haftung gemäß Nr. IV dieser Bedingung verpflichtet, für den
Zeitraum der Überschreitung eine Entschädigung zu zahlen, und zwar bei
Überschreitung von 30 Minuten bis 6 Stunden eine Tagesmiete pro Tag. Dem Mieter
bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist.
III. Haftung des Vermieters
Der Vermieter ( d.h. Er selbst und seine
Mitarbeiter) haftet, abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher
Pflichten nur für grobes Verschulden (d.h. für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit).Keine Haftung bei Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe .Bei
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens insbesondere bei
Alkohol- und /oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entfällt die
Haftungsbeschränkung ersatzlos Darüber hinaus haftet er nur, soweit der Schaden
durch eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung im Rahmen der allgemeinen
Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) abdeck bar ist.
IV. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den allgemeinen
Haftungsregeln, wenn er das Fahrzeug beschädigt oder eine sonstige
Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in demselben
Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich
auch auf die Schadensnebenkosten wie
a.) Sachverständigenkosten
b) Abschleppkosten
c.) Wertminderung
d.) Mietausfallkosten
Wird das Fahrzeug durch Brand, Explosion,
Entwendung oder Wild beschädigt, beschränkt sich die Haftung des Mieters
hinsichtlich des Fahrzeuges auf den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung im
Rahmen der AKB, sofern er die Beschädigung nicht aus groben Versschulden
herbeigeführt oder gegen die Anzeigepflicht gemäß Nr. II 6 dieser Berechtigung
verstoßen hat. Keine Haftungsbeschränkung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit,
Alkohol, Tabletten oder Drogen bedingter Fahruntüchtigkeit und Unfallflucht.
Bei der Anmietung eines LKWs haftet der Mieter für alle durch das Ladegut
entstandene Schäden, auch bei Haftungsbeschränkung. Bei den Mietausfallkosten
haftet der Mieter bis zur Höhe einer Tagesmiete je Tag, an dem das beschädigte
Fahrzeug des Vermieters nicht zur Vermietung zur Verfügung steht. Dem Mieter
bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist.
V. Verjährung
Für die Ersatzansprüche des Vermieters
wegen Veränderung oder Verschlechterung eines Fahrzeuges gilt die kurze
Verjährungsfrist von sechs Monaten- vom Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges
an gerechnet- gemäß §558, §225 BGB.
VI. Datenschutzklausel
Der Mieter ist damit einverstanden. dass
seine persönlichen Daten vom Vermieter gespeichert und über den zentralen Warn
Ring an Dritte weitergegeben werden, wenn
a.) die bei der Anmietung
gemachten Angaben unrichtig sind;
b.) das gemietete Fahrzeug
nicht innerhalb von 2 Stunden der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit
zurückgegeben wird;
c.) vom Mieter gegebene
Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden.
VII. Gerichtstand
Es wird der Sitz des
Vermieters als Gerichtstand vereinbart, wenn der Mieter keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen Wohnort oder
seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist.
, wenn der Mieter eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen oder ein Vollkaufmann ist.
Einverständniserklärung in die Erhebung
und Verarbeitung von Daten durch
Firma Schindler GmbH, Wölsauer Str. 1 ,
95615 Marktredwitz
Für unseren dienst erfolgt die
Erhebung und Verarbeitung folgender personenbezogener Daten:
-Name, Adresse Geb.-Datum,
Geb- Ort
-Personalausweis ( Nr.
Ausstellungsdatum , Ort)
-Führerscheindaten( Nr, Ausstellungsdatum,
Ort
-Telefonnummer
-e-mail Adresse
-Bankverbindung
Diese Daten werden auf dem
Server der Firma Schindler GmbH, Wölsauer Str. 1, 95615 Marktredwitz
gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Wir
versichern hiermit, dass die von uns durchgeführte EDV auf Grundlage geltender
Gesetzt erfolgt und für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses notwendig
ist. Darüber hinaus benötigt es für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung
des Nutzers. Ein automatische Löschung erfolgt nach 10 Jahren, insofern
entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden.
Nutzerrechte
Der Unterzeichnende hat
das Recht, diese Einwilligung jederzeit
ohne Angabe einer Begründung zu widerrufen. Weiterhin können erhobene Daten bei
Bedarf korrigiert gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Auf
Anfrage können Sie unter der untenstehenden Adresse eine detaillierte Auskunft
über den Umfang der von uns vorgenommenen Datenerhebung verlangen. Auch kann
eine Datenübertragung angefordert werden, sollte der Unterzeichnende eine
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Folgen des Nicht – Unterzeichnens
Der Unterzeichnende hat das
Recht , dieser Einwilligungserklärung nicht zuzustimmen-da unser Dienst jedoch
auf die Erhebung und Verarbeitung genannter Daten angewiesen sind, würde eine
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Kontakt.
Beschwerden, Auskunftsfragen
und andere Anliegen sind an folgende Stellen zu richten:
Firma Schindler, Wölsauer Str.
1, 95615 Marktredwitz
8.Stornogebühren
- Stornierung bis 14 Tage vor
Mietbeginn kostenfrei
- vom 14 . Tag – 8 Tage vor
Mietbeginn 10 %
- vom 8. Tag – 3 Tage vor
Mietbeginn 30%
- vom 3. Tage bis zur
Anmietung 90 %